Barrierefreiheitsinformation
Informationen gemäß Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz der Elektro Jäckel GmbH & Co. KG (nachfolgend Elektro Jäckel genannt) als Elektroinstallationsbetrieb.
1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung und ihrer Durchführung
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Ein Elektroinstallationsbetrieb arbeitet mit elektrischen Anlagen. Er sorgt dafür, dass Strom in Gebäuden sicher und zuverlässig genutzt werden kann. Dazu gehören Planung, Installation und Wartung von moderner Elektrotechnik. Elektro Jäckel bietet Beratung und fachgerechte Installation moderner Energielösungen an, wie Photovoltaik- und Speicheranlagen, Home Energy Management Systeme und zukunftssichere Elektroinstallationen. Der Elektroinstallationsbetrieb arbeitet für Privatkunden, zum Beispiel in Wohnungen und Häusern und Gewerbekunden, zum Beispiel in Büros, Geschäften oder Betrieben.
Durchführung der Dienstleistung
Die Beauftragung von Elektro Jäckel als Elektroinstallationsfirma beginnt in der Regel mit der Kontaktaufnahme durch den Kunden. Diese erfolgt meist telefonisch, per E‑Mail, über ein Kontaktformular auf der Website oder in einem persönlichen Gespräch. Dabei schildert der Kunde sein Anliegen, zum Beispiel den Wunsch nach einer neuen Elektroinstallation, einer Photovoltaikanlage oder der Modernisierung bestehender elektrischer Anlagen.
Im nächsten Schritt findet eine Beratung statt. Die Elektroinstallationsfirma klärt gemeinsam mit dem Kunden die Anforderungen, Wünsche und Möglichkeiten. Dabei werden auch technische, gesetzliche und sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt. Häufig wird ein Vor‑Ort‑Termin vereinbart, damit sich der Betrieb ein genaues Bild von den Gegebenheiten machen und die Situation fachgerecht einschätzen kann.
Auf Grundlage dieser Informationen plant die Elektroinstallationsfirma das Projekt. Dazu gehören die Auswahl der passenden Technik und Materialien sowie die Einschätzung des Arbeitsaufwands und des zeitlichen Ablaufs. Diese Planung ist die Basis für ein transparentes und nachvollziehbares Angebot.
Anschließend erstellt die Elektroinstallationsfirma ein schriftliches Angebot. Darin sind die vorgesehenen Leistungen, die benötigten Materialien, die voraussichtlichen Kosten sowie gegebenenfalls Hinweise zur Ausführungsdauer enthalten. Das Angebot dient dem Kunden als Entscheidungsgrundlage und ist in der Regel unverbindlich.
Ist der Kunde mit dem Angebot einverstanden, erteilt er den Auftrag. Dies geschieht meist schriftlich, per E‑Mail oder durch die Unterzeichnung des Angebots. Mit der Auftragserteilung kommt der Vertrag zustande.
Nach der Auftragserteilung führt Elektro Jäckel als Elektroinstallationsfirma die vereinbarten Arbeiten fachgerecht aus. Während der Ausführung achtet sie auf Sicherheit, eine saubere Umsetzung und die Einhaltung aller geltenden Vorschriften. Der Kunde wird über den Fortschritt informiert und kann bei Fragen oder Abstimmungen jederzeit Kontakt aufnehmen.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die gemeinsame Prüfung der ausgeführten Leistungen. Sind alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt, stellt Elektro Jäckel die Rechnung aus. Häufig bietet der Betrieb auch nach Projektabschluss weitere Unterstützung an, zum Beispiel durch Wartung, Service oder spätere Erweiterungen. So wird sichergestellt, dass die installierten Anlagen langfristig sicher und zuverlässig funktionieren.
2. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Für die Umsetzung der Barrierefreiheit im Vertragsabschlussprozess wurden die Anforderungen aus der Europäischen Norm 501 346 zugrunde gelegt.
Unsere Webseiten und mobilen Anwendungen/Apps, bei denen ein Vertrag zur Energielieferung geschlossen werden kann, wurden so angepasst, dass unsere Tarifangebote für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:
Zugang und Sicherheit: Unsere Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen sind so gestaltet, dass sie für alle Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Dies umfasst benutzerfreundliche Anmeldemethoden, barrierefreie Zwei-Faktor-Authentifizierung und sichere Zahlungsprozesse.
Visuelle Alternativen: Alle Inhalte sind ohne Farbunterscheidung zugänglich und es gibt Textalternativen für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen.
Auditive Alternativen: Unsere Funktionen erfordern kein Hörvermögen und bieten erweiterte Audiofähigkeiten für Nutzer mit Hörbeeinträchtigungen.
Manuelle Interaktionsmöglichkeiten: Unsere digitalen Inhalte sind ohne feinmotorische Steuerung und ohne erhebliche Handmuskelkraft nutzbar. Insbesondere ist eine Steuerung über die Tastatur (Tabulatortaste) möglich.
Schutz vor visuellen Reizen: Wir vermeiden visuelle Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten.
Unterstützung bei kognitiven Einschränkungen: Wir stellen sicher, dass Funktionen zur Unterstützung kognitiver Einschränkungen angeboten werden, um die Nutzung so einfach wie möglich zu gestalten.
Transparente Beschriftungen: Ausfüllfelder sind transparent beschriftet, damit klar ist, welche Informationen verpflichtend einzutragen sind. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Felder, die nicht mit einem Sternchen versehen sind, sind freiwillige Angaben, die uns zwar bei der Kundenbetreuung weiterhelfen können, aber nicht für den Vertragsschluss erforderlich sind.
Privatsphäre beim Einsatz von Barrierefreiheitsfunktionen: Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen gewährleisten die Privatsphäre unserer Nutzer.
Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen stellen wir sicher, dass unsere digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden, um eine hohe Zugänglichkeit und Sicherheit für alle Nutzer zu gewährleisten.
3. Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Die neue zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – kurz MLBF – wurde als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg gegründet. Sie wird ab dem 28. Juni 2025 ihre Arbeit aufnehmen und ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen gemäß BFSG.
Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Tel.: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
4. Feedback zu Barrierefreiheitsbedürfnissen
Über unser Kontaktformular Barrierefreiheit können Barrieren oder Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Webseite oder unserer Dienstleistung gemeldet werden.
5. Vertragspartner und Verantwortlicher für die Umsetzung der Barrierefreiheit; Verbraucherinformationen nach Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
Vertragspartner ist Elektro Jäckel GmbH. Verantwortlich für die Umsetzung der Barrierefreiheit ist die
energis GmbH
Heinrich-Böcking-Str. 10-14
66121 Saarbrücken
Telefon 0681 - 9069 2660
E-Mail: barrierefreiheit@energis.de